Verwirrung um neue Pflichtangaben für E-Mails
Heise berichtet (http://www.heise.de/newsticker/meldung/84183) heute etwas reißerisch über die vermeintliche neue Abmahnfalle: Neue Regelungen zu Pflichtangaben im geschäftlichen Schriftverkehr (wozu E-Mails zählen) öffneten, so der Tenor, abmahnwütigen Anwälten Tür und Tor. Die Trollwiese ist bereits wieder in heller Aufregung. Was der Artikel nicht so deutlich sagt, sind zweierlei Dinge: Zum einen handelt es sich bei den Pflichtangaben nur um Selbstverständlichkeiten, die bei Firmen in der Regel ohnehin bereits in der Signatur stehen. Zum anderen könnte der Eindruck entstehen, die bevorzugten Opfer der Bürokratie seien wieder einmal die Kleinen. Doch genau für diese (Einzelunternehmen, Nichtkaufleute, BGB-Gesellschaften) gilt lediglich die Pflicht, mit Vor- und Zunamen zu unterschreiben. Fertig, aus. Wer es ganz genau wissen möchte, liest bei der Hamburger Handelskammer (http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/allgemeine_rechtsauskuenfte/recht_der_unternehmensgruendung/pflichtangaben_briefe.jsp) nach. Dort hat man sich die Mühe gemacht, alle Rechtsformen und Pflichtangaben säuberlich zusammenzustellen. 
Mehr auf: http://www.nitsche.org/content/view/110/34/.
 
SEO by Artio